Kosten und Abrechnung

 

Über die Behandlungskosten erstelle ich für Sie eine Rechnung. Den Betrag können Sie dann bequem überweisen oder sofort bar bezahlen, ganz wie Sie es wünschen.

 

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Erfragen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse, welche Tarife für Heilpraktiker bei Ihrer Versicherung gelten. Sie müssen damit rechnen, dass diese nur einen Teil der Kosten übernimmt.

 

Abgerechnet wird in der Naturheilpraxis Kock nach den Regeln der "Gebührenordnung für Heilpraktiker".

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Im Internet finden Sie sicherlich Angebote und Vergleichsmöglichkeiten.